13.02.2026
Arbeitsschutz 2026 in der Zahnarztpraxis: Welche Änderungen jetzt wirklich relevant sind
Zum Jahresbeginn 2026 traten mehrere Anpassungen im Arbeitsschutz in Kraft, die auch für Zahnarztpraxen relevant sind. Doch die entscheidende Frage lautet nicht: Was hat sich geändert?
Sondern: Was davon betrifft meine Praxis konkret?
Denn nicht jede gesetzliche Neuerung bedeutet automatisch zusätzlichen Aufwand. Maßgeblich bleibt weiterhin eine aktuelle und realistische Gefährdungsbeurteilung für die eigene Praxis.
Die Änderungen im Arbeitsschutz 2026 lassen sich im Wesentlichen auf drei Bereiche konzentrieren.
1. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in der Praxis – Rollen klar definieren
Im Praxisalltag werden Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit häufig gleichgesetzt. Fachlich betrachtet erfüllen sie jedoch unterschiedliche Funktionen:
- Arbeitsschutz beschreibt, welche Gefährdungen bestehen und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
- Arbeitssicherheit regelt, wer die Umsetzung fachlich begleitet, beispielsweise durch Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Für Praxen bedeutet das:
Die Verantwortlichkeiten müssen klar geregelt sein und strukturiert ineinandergreifen. Nur dann entsteht ein funktionierendes Arbeitsschutzsystem – nicht nur formal, sondern im gelebten Alltag.
2. Mutterschutz 2026: Erweiterte Schutzfristen und Auswirkungen auf die Gefährdungsbeurteilung
Ab 2026 gelten erweiterte Schutzfristen bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche.
Für die Praxisorganisation bedeutet das:
- Die Gefährdungsbeurteilung muss Schwangerschaft, Mutterschutz und Fehlgeburt ausdrücklich berücksichtigen.
- Zuständigkeiten und Abläufe bei Bekanntgabe einer Schwangerschaft sollten eindeutig geregelt sein.
- Unterweisungen sind entsprechend anzupassen und zu dokumentieren.
Gerade hier zeigt sich, wie wichtig eine vorausschauende Struktur im Arbeitsschutz und im QM-System ist. Regelungen wirken nur dann entlastend, wenn sie vorbereitet sind.
3. Neue DGUV Vorschrift 2 ab 2026: Mehr Praxisbezug und Risikoorientierung
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die neu strukturierte DGUV Vorschrift 2. Sie:
- stärkt die Rolle von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
- koppelt Unterweisungen enger an die Gefährdungsbeurteilung
- rückt psychische Belastungen, Ergonomie und organisatorische Faktoren stärker in den Fokus
Arbeitsschutz wird dadurch weniger schematisch und stärker risikoorientiert gedacht. Für Praxen bedeutet das: individuelle Bewertung statt pauschaler Maßnahmen.
Muss jetzt alles im Arbeitsschutz neu aufgesetzt werden?
Die klare Antwort lautet: Nein. Auch 2026 gilt weiterhin:
Unterwiesen werden genau die Themen, die für Ihre Praxis relevant sind – nicht mehr und nicht weniger.
Die Grundlage bleibt eine aktuelle, individuelle und realistische Gefährdungsbeurteilung. Sie entscheidet darüber,
- welche Maßnahmen erforderlich sind
- welche Unterweisungen sinnvoll sind
- und wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht
Arbeitsschutz ist kein Selbstzweck. Richtig umgesetzt schafft er Struktur, Rechtssicherheit und spürbare Entlastung im Praxisalltag – und stärkt zugleich Ihr Qualitätsmanagement.
Arbeitsschutz strukturiert im QM-System verankern
Viele Unsicherheiten entstehen nicht durch fehlende Informationen, sondern durch fehlende Struktur.
Wenn du klären möchtest,
- welche Änderungen im Arbeitsschutz 2026 für deine Praxis konkret relevant sind
- wie du die Anforderungen sinnvoll in dein QM-System integrierst
- und wie du pragmatisch statt bürokratisch vorgehst
dann lass uns darüber sprechen.
Vereinbare gerne ein Erstgespräch und bringe Klarheit und Struktur in dein Arbeitsschutz- und QM-System.
Willst Du etwas bewegen?
Lass uns heute starten
Du möchtest mit Deiner Praxis weiter vorankommen? Du hast Fragen zu QM, Teammanagement oder Kommunikation in der Praxis? Dann melde Dich jetzt bei mir zu einem kostenfreien Erstgespräch – dabei lernen wir uns kennen und besprechen, wo bei Dir der größte Handlungsbedarf liegt. Ich freue mich darauf, Dich kennenzulernen!